Meine Reden im Deutschen Bundestag2021-03-12T17:34:55+01:00

MEINE REDEN IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

MEINE REDEN IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

Meine Reden im Deutschen Bundestag

Hier finden Sie meine bisherigen Reden im Deutschen Bundestag.

Als Mitglied des Ausschusses Angelegenheiten der Europäischen Union spreche ich vornehmlich zu Themen mit EU-Bezug, bei denen die sog. Federführung auch in meinem Ausschuss liegt und nicht etwa in einem der Fachausschüsse.  

Da mittlerweile immer mehr Gesetze aus Brüssel kommen, d.h. entweder in Form von direkt in Deutschland geltenden Verordnungen oder durch EU-Richtlinien, die in Deutschland durch Umsetzung in nationale Gesetze Wirkung entfalten, liegt mein Fokus stets auf Fragen der Subsidiarität: Denn der Bundestag nahm bislang seine Kontroll- und Einflussmöglichkeiten in der Brüsseler EU-Politik nur unzulänglich wahr! Das ist das Ergebnis einer Studie des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP), die es mittlerweile sogar schon in zweiter Auflage gibt.

Die Studie entstand 2015 im Auftrag des Konvents für Deutschland, einer Runde ehemaliger Spitzenpolitiker um den 2017 verstorbenen Ex-Bundespräsident Roman Herzog, die sich vor allem zu Verfassungsfragen äußert. Der Konvent spricht angesichts der Zahlen der Studie von einer „merkwürdigen Zurückhaltung“ des Bundestags; insgesamt sei die Rolle Deutschlands bei der Kontrolle der EU-Gesetzgebungbeschämend“.

Roman Herzog behauptete bereits Anfang 2007 in der Welt, dass in Deutschland bereits über 80 Prozent der Gesetze durch die EU bestimmt werden. Ob die Zahl nun genau stimmt oder nicht – feststeht, dass der Deutsche Bundestag tatsächlich immer weniger selbst bestimmt: Gesetze sind sowieso, wenn sie einmal ins Parlament eingebracht werden, längst mit allen Beteiligten abgeklärt. Die Debatte findet nur noch für die Bürger statt, das Ergebnis steht vorher schon fest. Das Parlament segnet daher nur noch bereits getroffene Entscheidungen ab im Sinne einer Genehmigungsdemokratie.

Das trifft in besonderem Maße auf EU-Gesetzesvorlagen zu – hier werden die einzelnen Gegenstände schon gar nicht mehr im Plenum behandelt und überprüft: Werden sie nicht innerhalb der sog. Subsidiaritätsfrist von 8 Wochen selbständig seitens einer Fraktion „aufgerufen“ und damit ins öffentliche Bewusstsein gebracht und problematisiert, laufen Brüsseler Verordnungen und Richtlinien im Hintergrund einfach durch und werden für Deutschland wirksam, ohne dass es jemand mitbekommt. Eines der bekanntesten und ärgerlichsten Beispiele für ein derartiges Gesetz war die DSGVO, die die Öffentlichkeit und insbesondere die Wirtschaft „kalt erwischt“.

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