Meine Schwerpunkte
Was ist mir wichtig? Welche Veränderungen will ich?
Auszüge aus dem niederbayrischen Programmentwurf
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Ausländerpolitik

 Unsere Verfassung geht in ihren Normen (Art. 1 (2), 8 (1), 9 (1), 11, 12, 16, 56 Grundgesetz) ausdrücklich von einem deutschen Staatsvolk aus und bestimmt dieses zum alleinigen Souverän unseres Staates (Art. 20 (2) S.1 GG). Die Eigenschaft, Deutscher zu sein, ist ebenfalls in unserer Verfassung festgelegt, und zwar in Art. 116 GG. Daran sind alle Staatsorgane gebunden (Art. 20(3) GG).
Diese Grundlage unseres Staates ist in den öffentlichen Diskussionen der letzten Jahre weitgehend aus dem Blick geraten. Wer sich darauf beruft, läuft inzwischen sogar Gefahr, von Politikern bestimmter Richtungen und den von ihnen beeinflussten Mitbürgern und Medien des Extremismus und Rassismus bezichtigt zu werden. Die vorgegebene Definition des Volkes als deutsches Staatsvolk ist somit in seinem unveränderbaren Kern durch die Verfassung geschützt; eine Bevölkerung, die dieser Definition nicht mehr entspricht, wäre nicht mehr das grundgesetzliche Staatsvolk, mithin nicht mehr der Souverän, und die Bundesrepublik Deutschland würde ungeachtet ihrer Bezeichnung nicht mehr als solche existieren. Sie wäre durch einen kalten Staatsstreich beseitigt.
Die Ausländerpolitik der letzten Jahre hat einen solchen Souveränitätsverlust in die Wege geleitet. Angesichts der Masseneinwanderungen der letzten Monate und der zu erwartenden der künftigen Jahre droht eine Kernschmelze des deutschen Staatsvolkes und damit der Bundesrepublik als Staatsgefüge.
Naturgegeben befindet sich die Gesellschaft und damit das Staatsvolk in ständiger Veränderung und Entwicklung. Die Politik ist dabei von Verfassung wegen verpflichtet, Veränderungen nur in dem Rahmen zuzulassen, dass das deutsche Staatsvolk in seinem Bestand keine Beeinträchtigung erfährt. Jedes Mitglied der Regierung legt dazu den Amtseid ab, der es auf das „Wohl des deutschen Volkes“ verpflichtet und auf nichts Anderes.  Ich lehne aus diesen Gründen auch den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit ab. Ich erwarte von jedem Menschen, der in Deutschland dauerhaft leben möchte, das uneingeschränkte Bekenntnis zu unserem Land. Kinder sollen nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist.
Deutschland hat mit derzeit mit 227 Einwohnern/km2 eine der höchsten Bevölkerungsdichten weltweit, noch vor der dicht besiedelten Volksrepublik China (143 EW/km²). Wir verfügen weder über freie Flächen wie die klassischen Einwanderungsländer USA, Kanada oder Australien noch über die entsprechende gesellschaftliche und kulturelle Aufnahmekapazität.
Deutschland ist damit kein Einwanderungsland.
Dennoch wird uns seit Jahren pausenlos von Medien und Politik weisgemacht, wir müssten noch mehr Fremde ins Land lassen, vor allem zur Finanzierung unseres Wohlstands und zur Beseitigung eines unterstellten Fachkräftemangels, der allerdings bislang nicht glaubwürdig belegt werden konnte und im Widerspruch zur allgemeinen Wahrnehmung der Bevölkerung steht.
Meine Politik wird deshalb nicht am Ziel einer Förderung von Migration als reinem Selbstzweck ausgerichtet sein, sondern Einwanderung eher als – nicht staatlich propagierte, sondern sich zufällig ereignende – Ausnahme verstehen, die vor allem im Einklang mit unseren Gesetzen und Interessen erfolgen muss. Nur dann kann Migration von den Bürgern unseres Landes als belebendes und bereicherndes Element wahrgenommen werden. Ein davon abweichendes Verständnis würde sonst suggerieren, dass die Staatsführung entweder mit der Beschaffenheit seines Staatsvolks – in welcher Hinsicht auch immer – nicht einverstanden ist oder selbigem nicht zutraut, seine Aufgaben selbst zu bewältigen, sodass ein beträchtlicher Teil von ihm ausgetauscht werden müsste.
Gleichwohl hat im Laufe der letzten Jahrzehnte faktische Zuwanderung stattgefunden, vornehmlich über die Freizügigkeitsregelungen der EU sowie über die Duldung illegaler Aufenthaltsverhältnisse nebst Familiennachzug. Mittlerweile ist bereits ein Drittel aller Einwohner Deutschlands ausländischer Herkunft. Das ist die Realität, auch wenn sie im Widerspruch zu der Aussage unseres Grundgesetzes steht, die das deutsche Volk zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst.
Realität ist aber leider auch, dass dabei in erheblichem Maße durch Minderqualifizierte in die deutschen Sozialsysteme eingewandert wurde. Beispiele liefert die Rechts- und Lebenswirklichkeit aller Zuwanderungsgruppen. Damit kristallisiert sich als Motivation vieler Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, vor allem ein rein monetäres Interesse an den Sozialinstituten des deutschen Wohlfahrtsstaats heraus, nicht jedoch ein Interesse an Deutschland als Kulturgemeinschaft mit seiner freiheitlichen Grundordnung. Dieser Mechanismus verwundert nicht, da qualifizierte Zuwanderer Staaten mit geringer Steuerlast bevorzugen. Ein solches Land ist Deutschland nicht und aus genau diesem Grund verzeichnen wir sogar einen Schwund an eigenen inländischen Hochqualifizierten durch Auswanderung.
Deutschland muss deshalb gerade im Bereich der Ausländerpolitik verantwortungsvoll und mit Hinblick auf die Verwirklichung der eigenen Interessen handeln. Dies ist keine unsittliche Selektion, sondern ist rechtsstaatlich geboten.
Ich unterstütze daher das bereits bestehenden Prinzip der „Blue Card“, einer begrenzten Anzahl von Zuwanderern zur Deckung des inländischen Bedarfs von tatsächlich fehlenden Arbeitskräften Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verschaffen. Diese soll sich an den wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland orientieren und auch qualitative Aspekte der Zuwanderung wie z.B. den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft berücksichtigen.
Hierzu sind klare Kriterien wie Bedarf, Sprachkenntnisse, Qualifikation und Integrationsaussichten, in das bereits bestehende Zuwanderungsgesetzespaket aus dem Jahre 2005 (darunter vor allem das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU), einzufügen, soweit dort noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Im Falle der Auflösung der EU müsste ein neues Regelwerk entwickelt werden, um auch der gegenwärtig vorrangigen Beschäftigung von EU-Bürgern bzw. solchen aus dem europäischen Kulturraum gegenüber von solchen aus Drittstaaten Rechnung zu tragen. So kann die Zuwanderung im deutschen Interesse flexibel und bedarfsorientiert sowie transparent gestaltet werden.
Unabdingbar für den Zugang nach Deutschland muss dazu der Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes schon vor der Einreise geführt werden. Zuwanderer müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst und eigenständig zu bestreiten. Hochqualifizierten ist nach einem bestimmten Zeitablauf eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu bieten, Mittelqualifizierte erhalten angesichts des ständigen Wandels von Nachfrage und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nur einen temporären Aufenthaltsstatus ohne Familiennachzug. Ausgenommen von der Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte sind solche Staaten, die aufgrund ihres niedrigen Entwicklungsstandes ihre Fachkräfte dringend selbst benötigen.
Die Bewertung der Integrationsaussicht en orientiert sich in erster Linie an den deutschen Sprachkenntnissen sowie der Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung. Jeder Zuwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren. Wer sich dieser verweigert, muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können. Gute Integrationsaussichten müssen für eine Einreise zwecks dauerhaften Aufenthalts künftig Bedingung sein.
Ich fordere darüber hinaus, die Finanzierung der Zuwanderung grundsätzlich neu zu ordnen. Die Kosten sollen auf allen Ebenen der Verwaltung völlig transparent und vollständig dargestellt werden.
 Asyl
I. Problembeschreibung
Im Jahr 2015 sind so viele Menschen wie nie zuvor nach Deutschland gekommen, um „offiziell“ um Asyl nachzusuchen. Nach den neuesten Erkenntnissen waren es deutlich über 1 Mio. Einwanderer, von denen bisher erst knapp 500.000 einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Hinzu kommt eine geschätzte Dunkelziffer von mindestens 300.000 unbemerkten und unregistrierten Fällen, ferner der zu erwartende Familiennachzug in einer noch mehrfachen Quantität.
Dies hat unter dem verharmlosenden Etikett der „Buntheit“ und des „Multi-Kulti“ zunehmend zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Dehomogenisierung unseres Landes geführt, vor allem
• zu einem Kontrollverlust der inneren Sicherheit,
• zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme statt in den qualifizierten Arbeitsmarkt,
• zu einer Absenkung des allgemeinen Schul- und Ausbildungsniveaus,
• zur Bildung von integrierunwilligen Parallelgesellschaften ohne Bindung an unsere Sprache und unser Recht, bis hin zu „No-Go-Areas“
• zur Herausbildung einwanderungsbedingter Kriminalität, die wegen ihrer Einbettung in Familien-, Clan- und kulturelle Strukturen und aufgrund der Sprachbarriere am schwierigsten von allen zu bekämpfen ist,
• zum Import ethnischer und religiöser Konflikte aus fremden Ländern, vornehmlich dem Nahen und Mittleren Osten, und zu einem Vorrücken des uns kultur- und verfassungsfremden Islam,
• zur Bildung terroristischer Zellen aus islamistischen Kreisen,
• zur Erosion des Rechts durch die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind, und durch die Duldung eigener Rechtsregeln in vorwiegend islamischen Einwandererkreisen,
• zum Autoritätsverlust unserer Exekutivorgane, insbesondere im Sicherheitsbereich,
• zu einem ideologisch vergifteten Klima der „politischen Korrektheit“,
• zu einer Einschüchterung der Teile der Bevölkerung, die auf dem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung bestehen
Die Gesinnungspolitik der letzten Jahre versteht unser Land als Bannerträger eines weltweiten Humanitarismus, wonach Deutschland verpflichtet wäre, Menschen aus aller Welt, die in Notgeraten sind und ein besseres Leben suchen, bei sich aufzunehmen. Aus diesem Gedanken heraus hat die derzeitige politische Führung ohne demokratische Legitimation und ohne rechtliche Notwendigkeit es zugelassen, dass Hunderttausende junger Männer aus kulturfernen Ländern des Nahen Ostens und Afrikas, ohne jeglichen brauchbaren Sprach- und Ausbildungsstatus, bei uns eingewandert sind, weitgehend unregistriert, und hat dadurch unser Land in eine schwere Krise gestürzt. Diese von namhaften politischen Beobachtern als Staatsversagen charakterisierte Krise hält an. Sie hat
• Deutschland in weiten Bereichen destabilisiert, die Kontrolle über die öffentliche Sicherheitverloren, Haushaltsmittel in Milliardenhöhe ihrer ursprünglichen Verwendung entzogen, den Grundstein für weitere Parallelgesellschaften gelegt,
• unser Land von seinen europäischen Nachbarn isoliert,
• die Gesellschaft in „gute“ und „böse“ Bürger gespalten,
• durch Verfassungs – und Gesetzesverstöße von Regierungsorganen den Kern unseres staatlichen Zusammenhalts, das Recht, beschädigt sowie
• Deutschland und Europa in die politische Abhängigkeit eines machtorientierten, kühl kalkulierenden und menschenrechtsverachtenden islamischen Präsidenten eines außereuropäischen Staates getrieben. Gerade dieser Fall zeigt wie kein anderer die bizarren und verheerenden Folgen einer Gesinnungspolitik auf, die vorgeblich das Gute will, aber dadurch das Schlechte schafft.
Diese Staatskrise wird sich weiter verschärfen. Denn Tatsache ist, dass bereits jetzt rund 2,1 Milliarden Menschen des sog. Islambogens (einschließlich Afghanistans, Pakistans, Bangladeschs, Malaysias und Indonesiens) sowie Schwarzafrikas (600 Millionen ohne Elektrizität) zu einem Viertel, das sind über 520 Millionen, zu Wirtschafts- oder Sozialmigranten werden wollen. Bis 2050 sollen es 1,1 Milliarden sein. Sie wollen nach Europa, vor allem nach Deutschland. Bei knapp 510 Millionen EU-Bürgern sind das welt historisch nie erlebte Dimensionen. Kommt es in den Herkunftsländern zu Bürgerkriegen, verwandeln sich diese Hunderte Millionen Wirtschaftsflüchtlinge nach der derzeitigen Rechtslage über Nacht in ebenso viele Schutz – oder Asylberechtigte.
Es liegt auf der Hand, dass eine Fortsetzung einer Politik der offenen Tür, also eines weltweit gültigen Aufnahme- und Asylversprechens, an diesen Zahlen scheitern muss. Sie würde in absehbarer Zeit zu einem zivilisatorischen Zusammenbruch Deutschlands und Europas führen. Die derzeit herrschende Gesinnungspolitik verweigert sich dieser Erkenntnis.
II. Lösungsansätze
Die Mitglieder und Wähler der Alternative für Deutschland sind nicht bereit, eine solch selbstzerstörerische Entwicklung schweigend hinzunehmen. Sie fordern die Rückkehr zum Recht und zur grundgesetzlich gebotenen Verantwortungspolitik. Aktuell heißt dies:
• Aufklärung der Bevölkerung über die wirkliche Lage und offener Diskurs anstelle von Desinformation, Beschwichtigungspropaganda und Diskriminierung offener Meinungen. Hierzu gehört auch eine vollständige und faktentreue Kriminalstatistik und die Rückkehr der Medien zu einer manipulationsfreien und problembezogenen Berichterstattung.
• Verwendung korrekter Begriffe anstelle ideologischer Verneblungen: Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um hier zu bleiben, ist Ausdruck der Verfehltheit dieser Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu unterscheiden.
• Vollständige Schließung der EU-Außengrenzen. Für die aus politischen und anderen Gründen flüchtenden Menschen müssen Schutz- und Asylzentren unter UN- oder EU-Mandat in afrikanischen und nahöstlichen Staaten sowie ggf. jenseits der östlichen EU -Außengrenzen eingerichtet werden. Anträge auf Schutz sollen dann nur dort gestellt und entschieden werden. Antragsteller in Deutschland und Europa sind ausnahmslos zur Rückkehr in diese Zentren zu verpflichten.
• An allen deutschen Grenzübergängen, an denen eine unkontrollierte Einwanderung stattfindet, sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Dies schließt die Bewachung der „grünen Grenze“ ein.
• Die erkennungsdienstliche Erfassung ausnahmslos, konsequent und vollständig durchzuführen.
• Personen, die über keine echte Ausweisdokumentation verfügen, ist die Einreise zu verwehren. Das Wegwerfen oder Fälschen von Personaldokumenten muss den Verlust des Zutritts- und Aufenthaltsrechts zur Folge haben. Dasselbe gilt für Obstruktionen bei der Passbeschaffung und bei Täuschungen der Behörden.
• Die Lebensbedingungen in heimatnahen Flüchtlingslagern in Folge von Kriegen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das eine Weiterwanderung überflüssig macht. Mit einem Bruchteil der Finanzmittel, die wir für die Bewältigung der irregulären Migration im Inland aufwenden müssen, können wir ungleich mehr Menschen vor Ort helfen.
• Das Abschieberecht ist zu ertüchtigen, zu vereinfachen und konsequent anzuwenden; wo dies nicht geschieht, hat der Bund einzuschreiten. Die Ausländerbehörden müssen auf die uneingeschränkte Rückendeckung der Politik vertrauen können.
• Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen.
• Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Staatliche Transferleistungen sind zunächst zu kürzen, und schließlich ganz einzustellen.
• Altfall- und Bleiberechtsregelungen sind zu streichen, denn als „Belohnung“ für langjährige Verweigerungshaltung konterkarieren sie diese Absicht.
• Gewährung oder Streichung von Entwicklungshilfe sowie die Visapolitik müssen zum Hebel für die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen werden.
• Außenpolitische Einwirkung auf die reichen islamischen Staaten, namentlich die der Golfregion, zur Aufnahme von Flüchtlingen. Diese Staaten sind im Gegensatz zu unserem Land sowohl als Mitverursacher der Probleme als auch aus dem Gebot der islamischen Solidarität für deren Lösung zuständig.
Damit wären allerdings erst die aktuellen Probleme angegangen. Ich sehe unsere Politik darüber hinaus in der Pflicht, auch die strukturellen Probleme, die komplexer Natur sind, einer zukunftsorientierten Lösung zuzuführen. Dazu bedarf es einer Politik, die Tatsachen zur Kenntnis nimmt, zukünftige Entwicklungen zutreffend einschätzt und daraus nüchtern und ohne ideologische Brille Handlungsmaximen ableitet. Für eine solchen Politik stehe ich bereit.
III . Konzept einer zukunftsorientierten Asylpolitik
Das weltweite Aufnahmeversprechen kann nicht bestehen bleiben. Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt in der Anpassung der unter dem Eindruck des zweiten Weltkriegs und der darauffolgenden Ost-West-Spaltung getroffenen nationalen wie internationalen Regelungen über das Flüchtlings-, Asyl-, Ausländer-, und Staatsangehörigkeitswesens an die heutige Realität; flankierend dazu geeignete und wirksame Vollzugsmaßnahmen. Es ist die Realität einer explosiven welt weiten Bevölkerungszunahme bei gleichzeitiger weltweiter Mobilität, Kommunikation und wirtschaftlicher Verknüpfung. Arbeitsmarktpolitische sowie demographische Defizite, wie sie seit einigen Jahren von Medien, Regierungspolitikern und Teilen der Wirtschaft propagiert werden, sind jedenfalls nicht über das Institut des Asylwesens zu beheben! Asyl und Zuwanderung sind zwei völlig unterschiedliche Instrumente, mit ebenfalls unterschiedlicher Zielsetzung. Es ist nicht zulässig, dass Personen, die nicht über ausreichende Qualifikation, Sprachkenntnisse und Integrationsvermögen verfügen unter dem vorgegebenen Deckmantel der „Schutzsuche“ in Deutschland Unterkunft und Versorgung finden.
Die oben genannten strukturellen Probleme Deutschlands hinsichtlich seiner Bevölkerung ist vielmehr im Rahmen einer auf Verantwortung gerichteten Politik über eine bedarfsgerechte Ausrichtung des akademikerlastigen Ausbildungssystems zu beheben; in zweiter Linie durch die Anwerbung bereits ausgebildeter Arbeitskräfte vorrangig aus dem europäischen Kulturraum nach den Kriterien der Blue Card.
Über die entscheidenden gesetzlichen und völkerrechtlichen Fragen ist zudem eine Volksabstimmung gem. Art. 20 (2) S.2 GG herbeizuführen.

Innere Sicherheit

Die Hauptaufgabe der staatlichen Ordnung liegt in ihrer friedens- und freiheitssichernden Funktion (Art. 1 und 2 GG). Der Staat hat an erster Stelle den Ordnungsrahmen zu garantieren, in dem wir uns bewegen. Die größte Gefahr für staatliches Handeln sehe ich darin, dass sich der Staat, veranlasst durch Gesinnungspolitik, einerseits in immer mehr Lebensbereiche einmischt und andrerseits den Kernbereich öffentlicher Sicherheit zunehmend vernachlässigt.
Auch hier bedarf es dringend der Rückkehr zur Verantwortungspolitik.
 Polizei – und Ordnungskräfte sind durch die weltfremde Gesinnungspolitik der letzten Jahre in ihrer Autorität beschädigt und dabei regelrecht zu reinen Prügelknaben degradiert worden. Gerade diese Menschen jedoch riskieren jeden Tag ihre Gesundheit und ihr Leben für die Gemeinschaft.
Aus diesem Grund ist der Schutz vor körperlichen und persönlichen Angriffen auf die Sicherheitskräfte das oberste Gebot unserer Politik. Die Strafbarkeit von Angriffen auf Vollzugsbeamte ist zu verschärfen. Durch die personellen Sparmaßnahmen sowie die politische Einflussnahme der letzten Jahre sind rechtsfreie Räume entstanden; dies muss rückgängig gemacht werden. Daher sind, um sie zu beheben, die Stellenpläne im erforderlichen Maß aufzustocken und die technische Ausstattung auf den neuesten Stand zu bringen. An der Sicherheit der Einsatzkräfte darf nicht gespart werden!
Die Bürokratie muss zurückgedrängt werden. Aufgabe der Polizei ist es, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen – und nicht, Aktenordner zu sortieren!
Verunglimpfungen der Sicherheitskräfte, auch politischer Art, werde ich entschieden entgegentreten. Es muß Sorge dafür getragen werden, dass die Polizei frei von politischer Einflussnahme ihre Aufgaben erfüllen kann. Das beschönigende Manipulieren von Berichten, Kriminalitätsstatistiken und Meldungen, um in ein vermeintlich politisch korrektes Weltbild zupassen, ist ein typisches Merkmal von fehlgeleiteter  Gesinnungspolitik. Es ist eines freiheitlichen Staates unwürdig und entmündigt den Bürger.

Europapolitik

Die Europäische Union hat sich in der Wahrnehmung sehr vieler Bürger seit ihrer Gründung von einer funktionierenden Interessengemeinschaft europäischer Staaten zur Diktatur eines anonymen zentralistischen Bürokratieapparates gewandelt, der in alle Lebensbereiche der EU-Bürger eingreift und diese sogar bis in ihre Denkweise hinein gängeln und erziehen will. Hier soll Gesinnungspolitik mit totalitären Tendenzen durchgesetzt werden bis hinein ins Privatleben.
Dazu ist das strukturelle Ziel der EU-Kommission und der derzeitigen Bundesregierung erklärtermaßen die Errichtung eines europäischen Superstaats, der die Vielfalt Europas beseitigt, kulturelle und gesellschaftliche Unterschiede eliminiert und die politische Willensbildung von oben vorsieht. Das Ganze geschieht ohne echte demokratische Legitimation und ohne Bindung an die Lebensrealität. Eine solche Entwicklung wollen wir nicht. Die deutsche Bevölkerung hat genug von einem durchnormierten und allmächtigen Obrigkeitsstaat, der vorgibt, was man zu denken und für richtig zu halten hat.
Das Europaparlament stellt dem kein Gegengewicht entgegen. Es hat trotz seiner Bezeichnung keine echten demokratischen Entscheidungsbefugnisse. Es gleicht vielmehr einer finanziellen Selbstversorgungsinstitution, in welcher sich mittlerweile all jene gescheiterten Politiker tummeln, für welche die Mitgliederstaaten in ihren nationalen Parlamenten keine Verwendung mehr hatten.
Es liegt auf der Hand, dass die Europäische Union in dieser Gestalt nicht mehr reformierbar ist.
Sie leidet an mehreren nicht behebbaren Konstruktionsfehlern. Die Konsequenz ist die Auflösung der EU in ihrer bisherigen Struktur und die Neugründung einer Vertragsgemeinschaft im Stile und nach Ausgestaltung der EWG der 80er Jahre.
Wir wollen sowohl gute Handelsbeziehungen mit unseren Nachbarn, als auch den freien Grenzverkehr, und einen gemeinsamen Markt; die Regeln hierfür jedoch sollte Deutschland selbst mitgestalten können. Ich setze mich für diese Lösung ein und fordere darüber hinaus einen Volksentscheid, verbunden mit einer Wiederherstellung der Souveränität der Bundesrepublik durch eine ersatzlose Streichung von Art. 23 GG, wonach Hoheitsrechte an Institutionen der EU abgegeben werden können.
Ich befürworte als Nachfolgemodell ein Europa der Vaterländer als Staatenbund, mit einem friedlichen Zusammenleben und dem gegenseitig nutzbringenden Handel der Nationen Europas miteinander. Wir müssen festhalten an den starken Beziehungen zu unseren Nachbarn in den vielen Häusern Europas. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit hat allen Staaten Europas starken Nutzen und über viele Jahrzehnte Sicherheit gebracht, ebenso die Kooperation in Justiz und Sicherheitspolitik. Diese Zusammenarbeit gilt es wiederzubeleben. Die Übertragung von Hoheitsrechten an zentrale supranationale Institutionen hat sich jedoch nicht bewährt und ist abzulehnen.
Ein Staat, der für sich selbst die Verantwortung übernimmt, muss auch die Hoheit über sein Staatsgebiet haben. Die Kontrolle darüber, wer in unser Land ein- und ausreist und wer in unserem Land welche Gelder und Waren einführt und verwendet, ist unabdingbar. Diesem Fundamentalrecht einer jeden Nation haben sich die Begehrlichkeiten an ungehindertem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr unterzuordnen.
Auf die europäisch-zentralistische Normierung von Waren und Dienstleistungen lege ich keinen Wert, wir werden stattdessen den bewährten und qualitätssichernden DIN-Normen wieder zur Geltung verhelfen.

Rechtsstaat

Das politische System in Deutschland hat sich von der im Grundgesetz (Art. 20 (2) S.1, Art. 38(1)) postulierten Idee der repräsentativen Demokratie losgelöst und hin zu einem Parteienstaat entwickelt. Dieser hat sich zunehmend von seiner Aufgabe, das Volk und das Gemeinwohl zu vertreten, entfernt und versteht Politik nur noch als Vertretung eigener Interessen oder Ideologien.
Damit hat der Staat bereits in vielen Bereichen die Kontrolle und der Bürger den Glauben an die Politik verloren. Das inzwischen herrschende, komplett staatsfinanzierte Berufspolitikertum verführt dazu, wichtige Entscheidungen im Zweifel nicht am Wohl des Bürgers, sondern am Erwerb oder Erhalt eigener persönlicher Vorteile (Versorgungsposten) ausrichten, und staatliche Institutionen entgegen der Verfassung für eigene Ziele anstelle des Gemeinwohls zu missbrauchen. Die Bundeskanzlerin regiert inzwischen völlig oppositionsfrei, nach Art einer Staatsratsvorsitzenden. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags sind zu Zustimmungsgremien und die dort vertretenen Parteien zu einer Einheitspartei mutiert. Da die sogenannten Leitmedien diesen Prozess bislang weitgehend unkritisch bis wohlwollend begleiten, hat sich hieraus ein einheitlicher politisch-medialer Komplex herausgebildet, der die Meinungs- und Politikherrschaft im Lande weitgehend monopolisiert hat und politische Wettbewerber auf allen Ebenen auszuschalten versucht. Eine Demokratie nach Maßgabe des Grundgesetz es existiert derzeit nur noch dem Namen nach.
Um diesen degenerativen Veränderungen unseres Staatswesens gegenzusteuern, setze ich mich entschieden dafür ein, das das vom Grundgesetz vorgesehene (Art. 20 (2) S.2 GG) und bisher von den Parteien aus durchsichtigen Gründen verweigerte Element der direkten Demokratie einzuführen, um den Bürgern künftig Kurskorrekturen bei politischen Entscheidungen zu ermöglichen. Dies soll im Wege von Volksentscheiden und Volksbegehren geschehen. Vorbild für rechtsverbindliche Volksabstimmungen sind solche der Schweiz. Sie sindeinzuführen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene, soweit noch nicht geschehen. Ich befürworte zudem die in Art. 146 GG festgeschriebene Volksabstimmung über das Grundgesetz und über das Abschließen völkerrechtlicher Verträge ein, welche die Souveränität Deutschlands betreffen.
Staatliche Organe dürfen sich selbst in Einzelfällen nicht über Gesetze und Verträge hinwegsetzen (Art. 20 (3) GG). Gegen Verfassungsverstöße der Regierung müssen künftig ein qualifiziertes Klagerecht und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Strafbarkeit des Hochverrats (§ 81 StGB) um ein Tatbestandsmerkmal, nämlich um die Begehungsweise „durch Missbrauch eines Regierungsamtes“, erweitert werden. Ferner spriche ich mich dafür aus, den bisher wirkungslosen und damit rein symbolischen Straftatbestand der aktiven und passiven „Abgeordnetenbestechung“ gem. § 108e StGB so zu verschärfen, dass er auch praktische Wirkung entfaltet. Ebenfalls ist ein Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ zu schaffen.
Der steuerzahlende und rechtstreue Bürger hat kein Verständnis dafür, dass Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft wird, wohingegen die ebenfalls gemeinwohlschädigende Steuerverschwendung straffrei bleiben soll.